Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Training-Concepts
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Training-Concepts geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Soweit bei einer Veranstaltung von diesen AGB abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, haben diese Vorrang.
Mit der Buchung erkennt der Teilnehmende folgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Training-Concepts“ an.
Anmeldung und Vertragsschluss
Die Buchung kann per Post, E-Mail, oder Fax erfolgen. Die Buchung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Angebotsbestätigung durch den Teilnehmenden zustande.
Zahlungsbedingungen
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der Teilnehmende das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung gemäß Rechnungslegung durch Training-Concepts mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und Kundennummer zu begleichen.
Rücktritt
Der Teilnehmende kann bis 45 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme werden 100% der Teilnahmegebühr als Kostenpauschale erhoben. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmender benannt wird oder nachgewiesen werden kann, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist. Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt des Teilnehmenden ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Training-Concepts.
Absage und Änderungen von Veranstaltungen
Training-Concepts hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmende wird hierüber unter den in seiner/ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmende an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Training-Concepts behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmende kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts, ableiten.
Ausschluss von der Teilnahme
Training-Concepts ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch von Training-Concepts nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftung
Training-Concepts haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Training-Concepts oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Training-Concepts beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
Datenschutz
Die von dem Teilnehmenden bei der Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung, bei kostenpflichtigen Veranstaltungen darüber hinaus zum Zwecke der Rechnungslegung gespeichert und verarbeitet. Sofern Teilnehmende bei der Anmeldung oder bei der Veranstaltung in weitere Datenverarbeitungen einwilligt, werden die Daten für die jeweils angegebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Nutzungsrechte
Die Unterlagen, die der Teilnehmende zu einer Veranstaltung erhält, darf der Teilnehmende nur zum persönlichen Gebrauch nutzen. Sie dürfen nicht in Papierform an andere weitergeben oder an andere elektronisch weitergeleitet werden. Der Teilnehmende hat an den Unterlagen nur das einfache Nutzungsrecht. Sie dürfen es nicht weiterreichen, anderswo abdrucken oder gar weiterverkaufen. Das gilt auch für Auszüge.
Die Übungstexte dienen nur zum Training der Teilnehmenden. Der Teilnehmende darf die Übungstexte nicht für Seminar-fremde Zwecke verwenden. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder weitergereicht oder anderweitig einsetzt werden.
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video oder durch Screenshots ist ohne eine Genehmigung von Training-Concepts nicht zulässig.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand
Ist der Teilnehmende Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Oldenburg.